{"id":663,"date":"2025-01-30T07:13:46","date_gmt":"2025-01-30T07:13:46","guid":{"rendered":"https:\/\/justmetalsolutions.wordpress.avency.de\/?page_id=663"},"modified":"2025-02-25T10:40:34","modified_gmt":"2025-02-25T10:40:34","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/justmetalsolutions.de\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_heading title=&#8221;Terms and Conditions&#8221; _builder_version=&#8221;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;][\/et_pb_heading][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;]<\/p>\n<p>Our terms and conditions are in accordance with german law. A german version of the terms and conditions can be found\u00a0<a href=\"\/agb\/\" rel=\"noopener\">here<\/a>.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Our terms and conditions are in accordance with german law. 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Allgemeines<\/b><br \/>Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen im unternehmerischen Verkehr ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch, wenn im Fall einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bei zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ften eine Bezugnahme nicht mehr ausdr\u00fccklich erfolgen sollte. Unsere Bedingungen gelten sp\u00e4testens mit der Entgegennahme unserer Waren als angenommen.<br \/>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen hiermit. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern oder Zahlungen vorbehaltlos annehmen. Bedingungen des Bestellers werden nur verbindlich, wenn und soweit sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden<br \/>Unsere Angebote verstehen sich frei bleibend.<br \/>Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Bestellers, die ihm - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen uns zustehen, mit s\u00e4mtlichen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung aufzurechnen.<br \/>Gegen uns gerichtete Forderungen d\u00fcrfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.<\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>II. Angebot und Vertragsabschluss<\/b><br \/>Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<br \/>An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen nicht ohne unsere Zustimmung verwertet oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Das gleiche gilt f\u00fcr sonstige technische Details, die sich aus unserer Lieferung ergeben, oder die wir dem Besteller in der Offerte, in der sonstigen Korrespondenz oder in den Verhandlungen offenbaren. Der Besteller erkennt diese Verpflichtungen ohne R\u00fccksicht darauf, ob ein Lieferauftrag zustande kommt, bereits durch die Aufnahme der Vertragsverhandlungen mit uns an.<br \/>Alle unsere Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind frei bleibend. Verbindlich wird der Auftrag f\u00fcr uns erst nach unserer schriftlichen Annahmebest\u00e4tigung.<br \/>Abschl\u00fcsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diede Bedingungen ab\u00e4ndern, werden erst mit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung verbindlich.<\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>III. Preis, Zahlung, Verrechnung<\/b><br \/><span>Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbaung ab Werk, einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Erh\u00f6hen sich die f\u00fcr die Preisbildung ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren (Preise f\u00fcr Material, Betriebsstoffe, L\u00f6hne und Frachten), sind wir berechtigt, den Preis anzupassen.<\/span><br \/><span>Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/span><br \/><br \/><span>Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats der Lieferung, bei Lohnbearbeitungen binnen 8 Tagen nach Lieferung bzw. Fertigmeldung ohne Skontoabzug zu leisten.<\/span><br \/><span>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Besteller in keinem Fall zu, auch nicht, wenn er den Liefergegenstand beanstandet.<\/span><br \/><span>Nehmen wir Wechsel oder Schecks an, wird die Schuld erst durch die Einl\u00f6sung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einziehung des Wechsel- oder Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.<\/span><br \/><span>Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank berechnet.<\/span><br \/><span>Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers in nicht unerheblicher Weise zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, unsere s\u00e4mtlichen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung - ohne R\u00fccksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel - sofort f\u00e4llig zu stellen, und f\u00fcr die Ausf\u00fchrung noch ausstehender Lieferungen unter Setzung einer angemessenen Frist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb der bestimmten Frist geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten Das Recht Schadenersatz zu verlangen, wird durch den R\u00fccktritt nicht ausgeschlossen.<\/span><br \/><span>Die Geld\u00fcbermittlung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers.<\/span><\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>IV. Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/b><br \/><span>Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Beibringen der von dem Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, ferner nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.<\/span><br \/><span>Teillieferungen sind uns gestattet und k\u00f6nnen vom Besteller nicht zur\u00fcckgewiesen werden.<\/span><br \/><span>Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Rost gesch\u00fctzt geliefert. Die Abladung der Ware ist Sache des Bestellers und geht zu seinen Lasten.<\/span><br \/><span>Lieferzeiten werden von den Lieferm\u00f6glichkeiten unserer Lieferanten beeinflusst. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Einflusses liegen - gleichviel, ob sie in unserem Werk oder bei unserem Unterlieferer eintreten -, z.B. Betriebsst\u00f6rungen oder Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Die vorgezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.<\/span><br \/><span>Ereignisse, die die Lieferfrist angemessen verl\u00e4ngern, sind auch Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung.<\/span><br \/><span>Ist absehbar, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, unterrichten wir den Besteller umgehend. Verzug tritt nicht ein, solange der Besteller seinerseits uns gegen\u00fcber mit einer Verpflichtung aus dem betreffenden Auftrag oder einem anderen Auftrag aus der Gesch\u00e4ftsverbindung in Verzug ist.<\/span><br \/><span>Im Fall des Lieferverzugs haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, Sch\u00e4den wegen Betriebsunterbrechung und indirekte Sch\u00e4den. Andere Anspr\u00fcche, insbesondere auf weitergehenden Schadenersatz, wie Folgesch\u00e4den und entgangener Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.<\/span><br \/><span>Im \u00dcbrigen ist der Schadensersatz des Kunden f\u00fcr jede volle Woche des Verzugs auf 0,5% , insgesamt maximal 5% des von dem Lieferverzug betroffenen Auftragswertes, beschr\u00e4nkt.<\/span><br \/><span>Ist eine Abholung durch den Besteller vereinbart, ist f\u00fcr die Einhaltung der Lieferzeiten der Zeitpunkt der Fertigmeldung ma\u00dfgebend. Fertig gemeldete Ware muss unverz\u00fcglich abgeholt werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.<\/span><br \/><span>Bei allen Lieferungen geht die Gefahr der Besch\u00e4digung oder des Verlustes der Ware, einschlie\u00dflich der Gefahr einer Beschlagnahme, mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, auf den Besteller \u00fcber.<\/span><\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>V. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/b><br \/><span>Die Ware ist unverz\u00fcglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche oder erkennbare M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Lieferung, schriftlich zu r\u00fcgen. Trotz sorgf\u00e4ltiger Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung schriftlich zu r\u00fcgen. Wird die Form oder Frist der M\u00e4ngelr\u00fcge nicht eingehalten, gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.<\/span><br \/><span>Der Besteller hat uns auf unser Verlangen unverz\u00fcglich Proben beanstandeter Ware zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/span><br \/><span>F\u00fcr Fremderzeugnisse beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsanspr\u00fcche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.<\/span><br \/><span>Ist die Ware bei Gefahr\u00fcbergang mangelhaft, steht dem Besteller ein Recht auf Nacherf\u00fcllung zu. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die Nacherf\u00fcllung kann von uns verweigert werden, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist. Wird die Nacherf\u00fcllung aus diesem Grund verweigern, oder schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller den Preis durch Erkl\u00e4rung uns gegen\u00fcber mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/span><br \/><span>Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt.<\/span><br \/><span>Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/span><br \/><span>Eine Selbstvornahme der Nachbesserung ist dem Besteller nur in den gesetzlich bestimmten F\u00e4llen gestattet.<\/span><br \/><span>Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/span><br \/><span>Wir haften bei Fertigung nach Zeichnungen des Bestellers nur f\u00fcr zeichnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung und haften nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf vom Besteller beigestellten Materialien oder einer vom Besteller vorgeschriebenen Konstruktion beruhen.<\/span><br \/><span>Bei als deklassiert vereinbarte Ware - zum Beispiel IIa-Material und Kontermaterial - \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr bez\u00fcglich der angegebenen oder \u00fcblicherweise zu erwartenden Fehler.<\/span><br \/><span>Abweichungen von Ma\u00dfen, Gewichten oder G\u00fcten sind im Rahmen der Toleranzen der bei Vertragsabschluss geltenden DIN und EN zul\u00e4ssig, mangels solcher nach Handelsbrauch.<\/span><br \/><span>Nachfolgende Bestimmungen gelten f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie f\u00fcr Aufwendungsersatz- und Freistellungsanspr\u00fcche. Die Regelungen zum Lieferverzug nach Ziffer IV gehen jedoch vor.<\/span><br \/><span>Wir haften nicht auf Schadenersatz; insbesondere haften wir nicht f\u00fcr Folgesch\u00e4den wie entgangenen Gewinn, Sch\u00e4den wegen Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall und Nutzungsausfall sowie indirekte Sch\u00e4den. Dies gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/span><br \/><span>Der vorstehende Ausschluss bzw. Die Beschr\u00e4nkung gilt nicht in den folgenden F\u00e4llen.: -bei Vorsatz, -bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit, - im Rahmen einer Garantiezusage, - bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, - bei Anspr\u00fcchen nach dem Produktionshaftungsgesetz, - bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Fall leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung dann jedoch beschr\u00e4nkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, die zur Erreichung des Vertragszwecks ben\u00f6tigt werden und deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf.<\/span><br \/><span>Eine \u00c4nderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/span><\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>VI. zus\u00e4tzliche Vereinbarungen bei Lohnbearbeitungen<\/b><br \/><span>Bei Lohnbearbeitungen ist uns der Werkstoff bekannt zu geben. Die Materialzusammensetzung muss gleichm\u00e4\u00dfig und homogen, ohne harte Stellen, Lunker, Verunreinigungen oder \u00e4hnliche Erscheinungen sein. Werden diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, so sind wir berechtigt, die Kosten f\u00fcr Mehrarbeit und Ersatz f\u00fcr vorzeitig abgenutztes oder besch\u00e4digtes Werkzeug in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Im Falle eines R\u00fccktritts hat der Besteller bereits angefallenen Werklohn zu verg\u00fcten und bereits angefallene Mehrkosten zu erstatten.<\/span><br \/><span>An dem uns zur Bearbeitung zur Verf\u00fcgung gestellten Material besteht zu unseren Gunsten f\u00fcr s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung ein Unternehmerpfandrecht.<\/span><br \/><span>Anfallende Sp\u00e4ne und Abfallst\u00fccke gehen in unser Eigentum \u00fcber.<\/span><br \/><span>Wird das uns zur Verf\u00fcgung gestellte Material aus von uns zu vertretenden Gr\u00fcnden f\u00fcr die Bearbeitung unbrauchbar, hat der Besteller Materialersatz zu liefern. Die Bearbeitung des Materialersatzes erfolgt ohne zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung. Kosten f\u00fcr den Materialersatz und dessen Lieferung hat der Besteller zu tragen. Dies gilt nicht, bei vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten unsererseits oder einer sonstigen zwingenden Haftung nach Ma\u00dfgabe der Ziffer V.<\/span><br \/><span>Eine \u00c4nderung der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer V nicht.<\/span><\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" hover_enabled=\"0\" global_colors_info=\"{}\" sticky_enabled=\"0\"]<p><b>VII. R\u00fccktrittsrecht<\/b><br \/>Falls unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, ferner im Falle einer sich nachtr\u00e4glich herausstellenden Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung, k\u00f6nnen wir vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fccktreten.<br \/>Ein teilweiser R\u00fccktritt ist nur m\u00f6glich, wenn der Besteller an dem von den genannten Umst\u00e4nden nicht betroffenen Teil der vereinbarten Lieferung f\u00fcr sich allein interessiert ist.<br \/>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines solchen R\u00fccktritts bestehen nicht. Wir werden, falls wir von dem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen wollen, dies dem Besteller unverz\u00fcglich nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses mitteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist vereinbart war.<\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" hover_enabled=\"0\" global_colors_info=\"{}\" sticky_enabled=\"0\"]<p><b>VIII. Eigentumsvorbehalt<\/b><br \/>Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware vor, bis alle unsere Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung beglichen sind. Bei laufender Rechnung sichert der Eigentumsvorbehalt den anerkannten Saldo. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung berechtigt, solange er uns gegen\u00fcber nicht in Verzug ist. Zu sonstigen Verf\u00fcgungen ist er nicht berechtigt. Die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab, unabh\u00e4ngig davon, ob die Weiterver\u00e4u\u00dferung ohne oder nach einer Verarbeitung, oder an einen oder mehrere Dritte, erfolgt. Der Besteller ist zum Forderungseinzug berechtigt. Wir behalten uns jedoch den Widerruf dieser Erm\u00e4chtigung zum Forderungseinzug aus wichtigem Grund vor, insbesondere f\u00fcr den Fall, dass der Besteller in nicht unerheblicher Weise uns gegen\u00fcber in Zahlungsverzug ger\u00e4t oder ein Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers er\u00f6ffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns als Hersteller, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. Die neue Sache gilt als Verbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen, Bei einer Pf\u00e4ndung oder sonstigen Beeintr\u00e4chtigung der Verbehaltsware durch Dritte hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl die \u00fcbersch\u00fcssigen Sicherheiten frei.<\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" hover_enabled=\"0\" global_colors_info=\"{}\" sticky_enabled=\"0\"]<p><b>IX. Verj\u00e4hrung<\/b><br \/><span>Die Verj\u00e4hrungsfrist bei M\u00e4ngeln betr\u00e4gt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz Fristen zwingend vorschreibt, u.a. gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7438 Abs.1Nr.2, Abs.3,479 Abs.1 und 634a Abs.1Nr.2 BGB, sowie in den in Ziffer V genannten F\u00e4llen einer zwingenden Haftung.<\/span><br \/><span>In F\u00e4llen zwingender Haftung im Sinne von Ziffer V richtet sich die Verj\u00e4hrung nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/span><br \/><span>Im \u00dcbrigen wird die regelm\u00e4\u00dfige Verj\u00e4hrungsfrist im Sinne von \u00a7 195 BGB f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden auf zwei(2) Jahre ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn verk\u00fcrzt.<\/span><\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>X. Vertraulichkeit<\/b><br \/><span>Die Vertragsparteien verpflichten sich, s\u00e4mtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder sonst anl\u00e4sslich der Gesch\u00e4ftsbeziehung zug\u00e4nglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde als Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit zur Erreichung des Vertragszwecks nicht geboten- weder aufzuzeichnen, an Dritte weiterzugeben, noch in irgendeiner Weise zu verwerten.<\/span><\/p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<p><b>XI. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:<\/b><br \/><span>Erf\u00fcllungsort ist Borken in der Bundesrepublik Deutschland.<\/span><br \/><span>Als Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis oder im Zusammenhang damit entstehen, wird f\u00fcr beide Teile Borken in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. F\u00fcr gegen uns gerichtete Klagen ist dieser Gerichtsstand ausschlie\u00dflich. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch f\u00fcr Klagen m Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess.<\/span><br \/><span>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht\/CISG).<\/span><\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"][et_pb_column type=\"4_4\" _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"][et_pb_text _builder_version=\"4.27.4\" _module_preset=\"default\" global_colors_info=\"{}\"]<h3>Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h3>\r\n<p><b>1. Bestellung und deren Annahme<\/b><br \/>Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder best\u00e4tigt werden. Die Annahme von Bestellungen ist uns sofort nach Empfang schriftlich zu best\u00e4tigen. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragsnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten diese Bedingungen im Einzelfall schriftlich anerkannt.<br \/>Die Ausf\u00fchrung unserer Bestellung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Werden in Ausnahmef\u00e4llen die Preise vorher nicht vereinbart, so sind sie in der Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich anzugeben. Unser Recht zu Widerspruch und R\u00fccktritt bleibt vorbehalten.<\/p>\r\n<p><b>2. Preise<\/b><br \/>Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich - zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer - frei Verwendungsstelle, einschlie\u00dflich Verpackungs- und Frachtkosten. Ist ein Preis \"ab Werk\" oder \"ab Lager\" , vereinbart, \u00fcbernehmen wir nur die g\u00fcnstigsten Frachtkosten. Alle bis zur \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer entstehende Kosten einschlie\u00dflich Beladung und ausschlie\u00dflich Rollgeld tr\u00e4gt der Auftragsnehmer. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung \u00fcber den Erf\u00fcllungsort nicht ber\u00fchrt. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor.<\/p>\r\n<p><b>3. Handelsklauseln<\/b><br \/>F\u00fcr die Auslegung der Handelsklauseln gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\r\n<p><b>4. Umwelt- und Unfallbestimmungen<\/b><br \/>Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, beim Liefergegenstand alle f\u00fcr den Umweltschutz und Unfallschutz erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und alle beh\u00f6rdlichen und gesetzlichen Anforderungen zu ber\u00fccksichtigen. Wir sind berechtigt, eine Bescheinigung der zust\u00e4ndigen Berufsgenossenschaft zu verlangen, aus der sich ergeben muss, dass alle Bestimmungen zur Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen eingehalten worden sind.<\/p>\r\n<p><b>5. Zum Liefergegenstand<\/b><br \/>Der Liefergegenstand muss dem Verwendungszweck und dem neusten Stand der Technik entsprechen. Bestehen f\u00fcr den Liefergegenstand und\/oder dessen Einzelteile Normen, so sind diese in folgender Rangordnung zu beachten:<br \/>Just Metall GmbH Werknormen und Fertigungsvorschriften, ISO, IEC, EN, DIN, VDE, sowie technische Vorschriften anderer Regelsetzer.<br \/>Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei der Konzipierung ind beim Bau von Maschinen nach den relevanten EG-Richtlinien und deren nationalen Umsetzung sind einzuhalten.<br \/>DIN EN 292 Sicherheit von Maschinen<br \/>DIN EN 60204-1 Elektrische Ausr\u00fcstungen von Maschinen,<br \/>DIN EN 50081 und DIN EN 50082 Elektromagnetische Vertr\u00e4glichkeit,<br \/>VBG Unfallverh\u00fctungsvorschriften.<br \/>S\u00e4mtliche nach obigen Vorschriften erforderlichen Erkl\u00e4rungen, Dokumentationen, Pr\u00fcfungen und Kennzeichnungen sind Gegenstand des Lieferumfanges. Sind im Einzelfall Abweichungen von einer Norm oder von der angegebenen Rangfolge erforderlich, muss der Auftragsnehmer unsere schriftliche Zustimmung einholen. Die Gew\u00e4hrleistungpflicht des Auftragsnehmers wird durch unsere Zustimmung nicht ber\u00fchrt.<\/p>\r\n<p><b>6. Liefertermine und Verzug<\/b><br \/>Teillieferungen und\/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bed\u00fcrfen unserer vorherigen Zustimmung. Die durch Vorabsendung oder Teillieferung entstehenden Mehrkosten, wie Fracht, usw. hat der Auftragsnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdr\u00fccklich von uns gew\u00fcnscht worden sind, und wir uns nicht ausdr\u00fccklich zur \u00dcbernahmen dieser Kosten bereit erkl\u00e4rt haben. Erkennt der Auftragsnehmer, dass er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er uns unverz\u00fcglich zu unterrichten, um danach evtl. andere Dispositionen u erm\u00f6glichen.<br \/>Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich.<br \/>Kommt der Auftragsnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferung und Schadensersatz wegen versp\u00e4teter Lieferung oder aber statt der Erf\u00fcllung Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>Hat der Auftragsnehmer die \u00dcberschreitung der Lieferzeit oder die mangelhafte Erf\u00fcllung verschuldet, so zahlt er eine Vertragsstrafe, falls dies in unserem Bestellschreiben festgelegt worden ist. Durch Zahlung der Vertragsstrafe werden die Verpflichtungen zu vertragsgerechter Leistung oder zum Ersatz des noch entstehenden Schadens nicht abgewendet.<\/p>\r\n<p><b>7. Versand<\/b><br \/>Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, hat der Auftragsnehmer gem\u00e4\u00df der unter 3. aufgef\u00fchrten Preisstellung die Lohn- und Materialkosten f\u00fcr die Verladung und die Versanddokumente sowie f\u00fcr die handels\u00fcbliche Verpackung zu tragen.<br \/>Es gelten f\u00fcr die Versandabwicklung die bahnamtlich oder die auf unserer geeichten Waage ermittelten Warengewichte. Die spezifizierten Gewichte sind bei allen Sendungen in den Warenbegleitpapieren anzugeben. Bei Lieferung auf Abruf oder bei Zwischenlagerung auf unseren Wunsch ist f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lagerung und Versicherung zu sorgen.<br \/>Rechnung, Lieferschein und Versandanzeige sind uns in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Auff\u00fchrung zu \u00fcbersenden.<br \/>F\u00fcr die Folgen unrichtiger Frachtbrief-Deklaration haftet der Auftragsnehmer.<br \/>Versandanzeige ist sofort bei Abgang einer jeden einzelnen Sendung einzureichen. Fehlen in den Versandpapieren die bezeichnete Empfangsstelle, Abteilung, Bestellnummer, Betreff-Vermerk oder Ausstellungs-Vermerk, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Auftragsnehmers.<\/p>\r\n<p><b>8. Garantie<\/b><br \/>Der Auftragsnehmer garantiert, dass s\u00e4mtliche Lieferungen\/Leistungen dem neusten Stand der Technik, den einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Beh\u00f6rden, Berufsgenossenschaften und Fachverb\u00e4nden, und -soweit \u00fcbergeben- den Vorgaben und unseren Zeichnungen und Spezifikationen entsprechen.<br \/>Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der Auftragsnehmer hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Seine Nacherf\u00fcllungsverpflichtung wird durch diese Zustimmung nicht eingeschr\u00e4nkt.<br \/>Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, bei seienne Lieferungen\/Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen M\u00f6glichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen.<br \/>Der Auftragsnehmer haftet f\u00fcr die Umweltvertr\u00e4glichkeit der gelieferten Produkte und Verpackunsmaterialien und f\u00fcr alle Folgesch\u00e4den, die durch die Verletzung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. Auf unser Verlangen wird der Auftragsnehmer ein Beschaffenheitszeugnis f\u00fcr die gelieferte Ware ausstellen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, hat der Auftragsnehmer den Mangel unverz\u00fcglich und unentgeltlich einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Nebenkosten nach unserer Wahl dur Reparatur oder durch Austausch der mangelhaften Teile zu beseitigen.<br \/>Daneben stehen uns die gesetzlichen Anspr\u00fcche, insbesondere Anspr\u00fcche auf Wandlung, Minderung., Ersatzlieferung und\/oder Schadensersatz zu.<br \/>Kommt der Auftragsnehmer seiner Garantieverpflichtung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir die erforderlichen Ma\u00dfnahmen auf seine Kosten und Gefahr unbeschadet seiner Garantie Verpflichtung selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden F\u00e4llen k\u00f6nnen wir nach Abstimmung mit dem Auftragsnehmer die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausf\u00fchren lassen. Kleinere M\u00e4ngel k\u00f6nnen von uns im Interesse einer ungest\u00f6rten Produktion ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt und die Aufwendungen dem Auftragsnehmer belastet werden, ohne dass hierdurch die Garantieverpflichtung des Auftragsnehmers ber\u00fchrt wird. Das gleiche gilt, wenn ungew\u00f6hnlich hohe Sch\u00e4den drohen.<br \/>Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, endet die Nacherf\u00fcllungspflicht 24 Monate nach Annahme des Liefergegenstandes durch uns oder \u00dcbergabe an den von uns benannten Dritten an der von uns vorgeschriebenen Empfangs bzw. Verwendungsstelle.<\/p>\r\n<p><b>9. Schutzrechte Dritter<\/b><br \/>Der Auftragsnehmer steht daf\u00fcr ein, dass Lieferung und Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Urheber-und Wettbewerbsrechte, nicht verletzen und wird uns von allen erhobene Anspr\u00fcchen Dritter freistellen.<\/p>\r\n<p><b>10. Zeichnungen, Ausf\u00fchrungsunterlagen, Werkzeuge<\/b><br \/>Zeichnungen und andere Unterlagen, Vorrichtungen, Modelle, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel, die dem Auftragsnehmer \u00fcberlassen werden, bleiben unser Eigentum. Das Eigentum an Werkzeugen und sonstigen Fertigungsmitteln, die von uns bezahlt werden, geht auf uns \u00fcber.<br \/>Die vorgenannten Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verschrottet noch Dritten -z. B. zum Zwecke der Fertigung - zug\u00e4nglich gemacht werden.<br \/>F\u00fcr andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke - z. B. Die Lieferung an Dritte - d\u00fcrfen sie nicht verwendet werden. Sie sind von dem Auftragsnehmer auf dessen Kosten f\u00fcr uns w\u00e4hrend der Vertragsdurchf\u00fchrung sorgf\u00e4ltig zu lagern. Die Pflege, Instandhaltung und Teileneuerung der vorgenannten Gegenst\u00e4nde richten sich nach den jeweils zwischen uns und dem Auftragsnehmer getroffenen Vereinbarungen.<br \/>Wir behalten uns alle Rechte an nach unseren Angaben gefertigten Zeichnungen oder Erzeugnissen sowie an bon uns entwickelten Verfahren vor.<\/p>\r\n<p><b>11. Konzernverrechnungsklausel<\/b><br \/>Wir sind berechtigt, mit und gegen f\u00e4llige und nicht f\u00e4llige, auch k\u00fcnftige Forderungen aufzurechnen, die der Just Metall GmbH oder einer Gesellschaft, an der diese unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 % beteiligt ist, dem Auftragsnehmer gegen\u00fcber zustehen bzw. die der Auftragsnehmer gegen eine der bezeichneten Firmen hat ( \u00fcber den Kreis der Unternehme n erh\u00e4lt der Auftragsnehmer auf Wunsch jederzeit Auskunft).<br \/>Der Auftragsnehmer ist damit einverstanden, dass alle uns gestellten Sicherheiten auch Sicherung derjenigen Forderungen dienen, die den im vorstehenden Absatz aufgef\u00fchrten Unternehmen dem Auftagnehmer gegen\u00fcber stehen.<br \/>Umgekehrt dienen alle Sicherheiten, die der Auftragsnehmer diesen Firmen gestellt hat, auch zur Sicherung der Forderungen des Auftragsnehmers - gleich, aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind.<br \/>Eine Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn der Auftragsnehmer hierzu vorher schriftlich die Zustimmung gegeben hat. Dies gilt auch f\u00fcr stille Zessionen.<\/p>\r\n<p><b>12. Abtretung, Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/b><br \/>Eine Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur zul\u00e4ssig, wenn wir hierzu vorher schriftlich unsere Zustimmung gegeben haben. Dies gilt auch f\u00fcr stille Zessionen.<br \/>Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt mit behaupteten Forderungen gegen unsere Gesellschaft ohne unsere vorherige Zustimmung aufzurechnen, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden.<br \/>Zur\u00fcckhbehaltungsrechte des Auftragsnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen.<\/p>\r\n<p><b>13. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht<\/b><br \/>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist die von uns abgegebene Empfangsstelle.<br \/>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung ist das jeweils in der Bestellung angegebene bestellende Werk. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen ist Velen-Ramsdorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\r\n<p><b>14. Zahlungs-,Rechnungsstellung<\/b><br \/>Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt zu zahlen:<br \/>entweder 2 Wochen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 2 Prozent Skonto; oder 30 Tage Netto.<br \/>Hat der Auftragsnehmer Bauleistungen erbracht und sollte eine Freistellungsbescheinigung fehlen, werden wir einen Steuerabzug in H\u00f6he von 15% des jeweiligen Brutto-Rechnungsbetrages einbehalten.<\/p>\r\n<p><b>15. Verj\u00e4hrung<\/b><br \/>Forderungen gegen uns aufgrund oder im Zusammenhang mit der Bestellung verj\u00e4hren nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Datum des Erhalts der Lieferung und der Rechnung.<\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-663","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.4 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Terms and Conditions - Just Metal Solutions<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/justmetalsolutions.de\/en\/terms-and-conditions\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Terms and Conditions - Just Metal Solutions\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Our terms and conditions are in accordance with german law. 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